Nachströmöffnungen haben eine grundlegende Funktion innerhalb Lüftungsanlagen, denn bei mechanischer Abströmung muss die Luft natürlich nachströmen können, durch Nachströmöffnungen.
Im Brandschutzkonzept muss auf die Verwendung einer natürlichen Nachströmöffnung innerhalb der Lüftungsanlage hingewiesen werden. Die Bauaufsicht muss das Brandschutzgutachten genehmigen, inklusive aller geplanten Nachströmöffnungen.
Nicht die Brandschutzklappe muss von der Bauaufsicht genehmigt werden, sondern die Öffnung!
Folgen Sie uns